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   OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14   

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OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14 (https://dejure.org/2015,83427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2015 - 15 U 135/14 (https://dejure.org/2015,83427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 15 U 135/14 (https://dejure.org/2015,83427)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, InstGE 11, 164 - Prepaid-Verfahren m.w.N.).

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung wird daher grundsätzlich nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. nur OLG Düsseldorf, InstGE 11, 164 - Prepaid-Verfahren m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
    Ein derartiger Umstand soll zwar nach Auffassung des OLG Karlsruhe dann bedeutsam sein, wenn dem Unterlassungstitel ein standardessentielles Patent zugrunde liegt und die Kompensation der durch die Unterlassungsvollstreckung entstehenden Schäden wegen der außerordentlichen Marktpräsenz des Beklagten im Falle einer Urteilsaufhebung als nicht sichergestellt erscheint (OLG Karlsruhe, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard).
  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
    Für den Bereich des Patentrechts ist darüber hinausgehend zu beachten, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862/863 - Spannvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
    Unerheblich ist zunächst der Vortrag, dass die Vollstreckung zu erheblichen Umsatzeinbußen führe und Arbeitsplätze gefährdet seien (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe (zu § 712 ZPO)).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13

    Materialienplatzierung in Knochen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2015 - 15 U 135/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2019 - 2 U 35/19

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 21.12.‌ 2015, Az.: I-15 U 132/14; Beschl. v. 02.02.‌ 2015, Az.: I-15 U 135/14; Beschl. v. 27.10.‌ 2015, Az.: I-2 U 24/15; GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; InstGE 9, 173 - Herzlappenringprothese; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; Beschl. v. 09.04.‌ 2015, Az.: 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 2 U 82/16

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel wegen

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2016, Az.: I-2 U 37/16; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.‌ 2015 - Az.: I-15 U 132/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.‌ 2015 - Az.: I-15 U 135/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.‌ 2015 - Az.: I-2 U 24/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04.‌ 2015 - Az.: 6 U 168/14,; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 prepaid telephone calls; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese jew. m.w.N.).
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